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Impressum

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 24.02.2024

 

Allgemeine Daten

 
Zuständigkeit
Salzburg LPD sich.- u verwaltpol. Angel. SVA
 
ZVR-Zahl
325849812
 
 

Vereinsdaten

 
Name
Polizeisportverein Salzburg Automodellsport (PSV Automodellsport)
 
Sitz
Salzburg
 
c/o
Roland Schantel
 
Zustellanschrift
5201 Seekirchen, Wiesenstrasse 16/1
 
Land
Österreich
 
Entstehungsdatum
14.03.2007
 
statutenmäßige Vertretungsregelung
Der Obmann/die Obfrau führt die laufenden Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Vorstandsmitgliedern übertragen sind; er vertritt den Vereinnach außen.
Schriftliche Ausfertigungen für den Verein zeichnet der Obmann gemeinsam mit dem Schriftführer; in finanziellen Angelegenheiten gemeinsam mit dem Kassier.
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmann/frau, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre Stellvertreter/innen.
 
Bankverbindung
PSV Salzburg Automodellsport, Raiffeisenbank Hallein-Oberalm
IBAN: AT68 3502 2000 0501 8825
SWIFT: RVSAAT2S022
 

Organschaftliche Vertreter

 
 

Ehrenobmann

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Selner
 
Vorname
Michael
 
 

Obmann

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
  11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Pontiller
 
Vorname
Walter
 
 

Obmann Stellvertreter

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Fenninger
 
Vorname
Josef
 
 

Schriftführer

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Schantel
 
Vorname
Roland
 
 

Schriftführer Stellvertreter

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Fenninger
 
Vorname
Josef
 
 

Kassier

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Siller
 
Vorname
Peter
 
 

Kassier Stellvertreter

 
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
11.11.2023 - 10.11.2025
 
Familienname
Siller
 
Vorname
Sabine
 

 

 

Hinweis

 
Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.
Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten.
Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten. Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
 
Aussteller
BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS

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